Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit der Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail geschehen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen.
1.2. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
1.3. Sie erhalten in angemessener Zeit nach der Anmeldung eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese nicht aus dem Prospekt ergeben.
2. Zahlung
2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
2.2. Der gesamte Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf das in der Buchungsbestätigung mitgeteilte Konto einzuzahlen. Die Buchungsbestätigung kann im Einzelfall einen abweichenden Zahlungstermin vorsehen.
2.3. Die Reiseunterlagen werden Ihnen ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
2.4. Der zum Zeitpunkt der Leistungserstellung geltende Mehrwertsteuersatz ist maßgebend.
2.5. Bei Tagesfahrten erhalten Sie keine weiteren Reiseunterlagen.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite www.genussradreisen.de sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung.
3.2. Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollten in der Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.
3.3. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ansonsten ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden vor der Reise über die Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen zu informieren.
3.4. Die Beförderung bei Busreisen erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter, sondern durch ein lizensiertes Busunternehmen.
4. Sitzplatz/Mindestteilnehmerzahl
4.1. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Reisebus.
4.2. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, sofern nicht abweichend im Prospekt erwähnt, 20 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht sein, dann kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
5. Rücktritt des Kunden
5.1. Der Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit möglich. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem der Posteingang beim Reiseveranstalter festgestellt wird.
5.2. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen (Stornogebühr).
Bei Busreisen:
bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
bis 25. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
ab 24. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
ab 2. Tag bis zum Abfahrtstag: 90 % des Reisepreises
Bei Flugreisen:
bis 42. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
bis 25. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
ab 24. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2. Tag bis zum Abfahrtstag: 90 % des Reisepreises
5.4. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie nicht zur angegeben Zeit zur Abfahrt erscheinen.
6. Reiseversicherungen
6.1. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6.2. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Unfall- Kranken-, Haftpflicht-, Reiseabbruch- und Gepäckversicherung.
6.3. Bei Auslandsreisen empfehlen wir eine Auslandsreisekrankenversicherung.
6.4. Im Reisepreis ist die Reiseveranstalterinsolvenzversicherung enthalten.
7. Haftung
7.1. Für die Richtigkeit aller auf der Internetseite www.genussradreisen.de angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets,- und Ortsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung unseres Jahresprospektes wesentlich ändern.
7.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen. Für auftretende Schäden oder ausgebliebene Leistungen der an der Reisegestaltung beteiligten Partnerunternehmen (Busunternehmer, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Reiseleiter, etc.) wird keine Haftung übernommen.
7.3. Zur Absicherung von Beschädigungen und Verlust des Reise- und Handgepäcks empfehlen wir eine Gepäckversicherung.
7.4. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters wird auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
7.5. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist dies an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
7.6. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass jegliche Haftung für Beschädigung der Fahrräder ausgeschlossen ist. Busfahrer und Reiseleiter sind bemüht, bei der ordnungsgemäßen Befestigung der Fahrräder im Fahrradanhänger behilflich zu sein. Es obliegt dem Kunden, die Befestigung zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
7.7. Weiterhin gilt für alle Fahrradtouren die Straßenverkehrsordnung (STVO). Sie ist vom Kunden jederzeit einzuhalten. Jegliche Haftung für Unfälle, Personen- und Sachschäden werden vom Veranstalter ausgeschlossen. Für das sichere Überqueren und Befahren von Autostraßen ist der Fahrradfahrer selbst verantwortlich. Ebenfalls wird eine Haftung unsererseits aus Schadensfällen die von Minderjährigen verursacht werden ausgeschlossen.
7.8. Bitte sichern Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl, da in diesem Falle ebenfalls keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen eine Diebstahlversicherung.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
9. Foto- und Datenverwendung
9.1. Der Reiseveranstalter macht bei seinen Reisen regelmäßig Fotoaufnahmen, auf denen auch einzelne oder alle Reiseteilnehmer zu sehen sind. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, sofern er vor oder bei der Reiseanmeldung nicht ausdrücklich widerspricht, dass diese Aufnahmen für werbliche Zwecke des Reiseveranstalters genutzt werden können, ohne dass die einzelne Einholung einer Einwilligung des Reisenden notwendig ist.
10. Gerichtsstand
10.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
10.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Vertrages.
11.2. Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte und noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
11.3. Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst.
11.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
12. Reiseveranstalter
Geditz-Radreisen
Am Schlehenbusch 29
41812 Erkelenz
www.genussradreisen.de